Urlaubszeit – eigentlich sollte alles gut organisiert sein.
Der Katzensitter kümmert sich um das Haustier, die Nachbarin gießt die Blumen oder Familie und Freunde schauen nach dem Rechten. Doch dann passiert es: Beim Verlassen der Wohnung fällt die Tür ins Schloss – und der Schlüssel liegt drinnen.

Es kann auch ein Defekt an der Tür auftreten.

Ein klassischer Fall für einen Schlüsseldienst. Doch plötzlich kann die Situation komplizierter werden.

Warum darf der Schlüsseldienst die Tür nicht einfach öffnen?

Wenn die Person, die vor der verschlossenen Tür steht, nicht selbst als Bewohnerin oder Bewohner an der Adresse gemeldet ist, kann und darf der Schlüsseldienst einen eindeutigen Nachweis verlangen, dass sie berechtigt ist, die Wohnung zu betreten.

Gerade bei einem Katzensitter, einer Nachbarin, einem Freund oder einem Familienmitglied kann genau dieser Nachweis fehlen.

Hier kommt die Vollmacht ins Spiel.

Eine schriftliche Vollmacht kann klar dokumentieren, dass die betreffende Person während Ihrer Abwesenheit berechtigt ist, die Wohnung zu betreten und beispielsweise im Notfall einen Schlüsseldienst zu beauftragen.

So kann aus einer zunächst stressigen Situation eine schnell und nachvollziehbar lösbare Angelegenheit werden.

Gut vorbereitet in den Urlaub

Mit einer passenden Vollmacht können Sie bereits vor Ihrer Abreise festlegen, wer Sie während Ihrer Abwesenheit vertreten darf und welche Befugnisse diese Person hat.

Denn an den Urlaub denkt man gerne. An die zugefallene Wohnungstür meistens erst, wenn es zu spät ist.

Eine gut vorbereitete Vollmacht sorgt dafür, dass auch in solchen Situationen klar ist:
Was nun?

Ein Schlüsseldienst darf nicht einfach jede Tür öffnen

Wer vor einer verschlossenen Wohnungstür steht, muss gegebenenfalls nachweisen können, dass er zum Betreten der Wohnung berechtigt ist.

Gerade wenn Sie selbst im Urlaub oder anderweitig abwesend sind, kann das zum Problem werden.

Denn eine Nachbarin, ein Freund, ein Familienmitglied oder ein Katzensitter ist möglicherweise nicht als Bewohner an der Adresse gemeldet und kann deshalb seine Berechtigung nicht ohne Weiteres nachweisen.

Die Folge:
Der Schlüsseldienst wird die Öffnung ablehnen oder zunächst einen entsprechenden Berechtigungsnachweis verlangen.

Genau für solche Situationen gibt es die Vollmacht

Mit einer vorbereiteten Vollmacht können Sie bereits vor Ihrer Abreise festlegen, welche Person Sie während Ihrer Abwesenheit vertreten darf.

Damit schaffen Sie eine klare Grundlage für Situationen, in denen schnelles Handeln erforderlich ist.

Zum Beispiel, wenn:

  • der Schlüssel versehentlich in der Wohnung liegt,
  • die Wohnungstür zufällt,
  • der Katzensitter nicht mehr in die Wohnung kommt,
  • ein Familienmitglied nach dem Rechten sehen muss,
  • die Nachbarin sich um Ihre Wohnung kümmern soll oder
  • in Ihrer Abwesenheit kurzfristig ein Schlüsseldienst benötigt wird.

Vorsorge, bevor etwas passiert

Niemand plant, sich im Urlaub vor der eigenen Wohnungstür auszusperren.

Aber genau deshalb lohnt es sich, vorher zu regeln, wer im Ernstfall für Sie handeln darf.

Eine schriftliche Vollmacht kann dabei helfen, die Vertretungsberechtigung eindeutig zu dokumentieren und unnötige Unsicherheit zu vermeiden.

Denn wenn die Tür einmal zu ist, ist es zu spät, noch schnell eine Vollmacht zu organisieren.

Jetzt vorbereitet sein

Sorgen Sie schon vor Ihrer nächsten Abwesenheit dafür, dass eine Vertrauensperson im Bedarfsfall für Sie handeln kann.

Vollmacht vorbereiten. Sicherheit schaffen. Entspannt in den Urlaub starten.

Vollmacht Vorlage